Fachbeitrag
Warenkreditversicherung und Factoring: Wie beide Instrumente zusammenspielen
Beide sichern gegen Forderungsausfall, aber nur eines schafft Liquidität. Wie Warenkreditversicherung und Factoring ineinandergreifen und wann sich die eigene Police lohnt.
Wer auf Rechnung liefert, gibt seinem Kunden einen Kredit. Zwischen Lieferung und Zahlungseingang liegen je nach Branche 14 bis 90 Tage, in dieser Zeit trägt der Lieferant das volle Risiko. Zahlt der Kunde verspätet, leidet die Liquidität. Fällt die Forderung ganz aus, kann das für mittelständische Unternehmen schnell existenzbedrohend werden, denn der entgangene Betrag enthält auch die eigenen Vorleistungen für Material, Personal und Fremdleistungen.
Zwei Instrumente haben sich etabliert, um dieses Risiko zu begrenzen: die Warenkreditversicherung und das Factoring. Beide werden oft in einem Atemzug genannt, funktionieren aber grundlegend verschieden. Und in der Praxis höchst relevant: Sie schließen sich nicht aus, sondern greifen beim Factoring häufig ineinander.
Was ist eine Warenkreditversicherung?
Die Warenkreditversicherung, kurz WKV, ist eine Versicherung, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Zahlungsausfall absichert, typischerweise bei Insolvenz oder nachhaltiger Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers. Sie wird auch als Kreditversicherung, Forderungsausfallversicherung oder Delkredereversicherung bezeichnet. Versichert ist nicht die Ware oder die Leistung, sondern die offene Forderung, die daraus entsteht.
Wie funktioniert eine Warenkreditversicherung?
Der Ablauf folgt in der Regel drei Schritten:
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Bonitätsprüfung
Der Versicherer prüft die Abnehmer seines Versicherungsnehmers auf Kreditwürdigkeit und finanzielle Stabilität. Grundlage sind Daten von Wirtschaftsauskunfteien, Jahresabschlüsse und eigene Zahlungserfahrungen des Versicherers mit dem jeweiligen Abnehmer.
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Kreditlimit
Für jeden Abnehmer legt der Versicherer ein Limit fest, bis zu dem Forderungen versichert sind. Wichtig: Limits sind keine statische Größe. Der Versicherer überwacht die Bonität laufend und kann Limits im Vertragsverlauf kürzen oder streichen, wenn sich die Lage eines Abnehmers verschlechtert.
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Schadenfall
Fällt eine versicherte Forderung aus, ersetzt die WKV den Schaden bis zur Höhe des Limits, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Die Entschädigungsquoten liegen je nach Vertrag meist zwischen 70 und 90 Prozent der offenen Forderungssumme, ausgezahlt wird nach Ablauf vertraglicher Wartefristen und Nachweis des Ausfalls.
Wo liegen die Grenzen einer Warenkreditversicherung?
Drei Punkte sollte jeder Unternehmer kennen, bevor er die WKV als Komplettlösung betrachtet.
Erstens: Die WKV liefert keine Liquidität. Sie zahlt erst, wenn der Schaden eingetreten und nachgewiesen ist, häufig nach Abschluss des Mahnverfahrens und nach Ablauf von Karenzfristen. Bis dahin muss das Unternehmen den fehlenden Zahlungseingang selbst überbrücken.
Zweitens: Der Selbstbehalt bleibt. Ein Teil des Ausfalls trifft das Unternehmen auch mit Versicherung.
Drittens: Der Schutz reicht nur so weit wie das Limit. Gerade bei schnell wachsenden Kundenbeziehungen kann der offene Forderungsbestand das versicherte Limit übersteigen, der überschießende Teil ist dann ungeschützt.
Welche Rolle spielt die Warenkreditversicherung beim Factoring?
Beim Factoring verkauft das Unternehmen seine Forderungen laufend an ein Factoring-Unternehmen und erhält den Großteil des Rechnungsbetrags in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Ein Sicherungseinbehalt von meist 10 bis 20 Prozent folgt als Restzahlung, sobald der Abnehmer bezahlt hat. Welche Rolle die WKV dabei spielt, hängt von der Vertragsform ab.
Echtes Factoring. Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko (Delkredererisiko). Zahlt der Abnehmer wegen Zahlungsunfähigkeit nicht, bleibt die ausgezahlte Finanzierung beim Factoring-Kunden. In Deutschland ist das Echte Factoring der Regelfall. Der Factor trägt dieses Risiko allerdings nicht ungeschützt: Im Hintergrund steht praktisch immer eine Warenkreditversicherung.
Unechtes Factoring. Das Ausfallrisiko verbleibt beim Factoring-Kunden. Fällt die Forderung aus, kann der Factor die Finanzierung zurückfordern. Das Unechte Factoring ist die Ausnahme und kommt vor allem dort zum Einsatz, wo einzelne Abnehmer nicht versicherbar sind.
Einvertragsmodell oder Zweivertragsmodell: Wie kommt die WKV ins Factoring?
Für das Zusammenspiel von Versicherung und Factoring haben sich am Markt zwei Modelle etabliert.
Einvertragsmodell: Der Factor bringt die WKV mit
Beim Einvertragsmodell schließt das Unternehmen nur den Factoringvertrag ab. Der Factor unterhält im Hintergrund Rahmenverträge mit Kreditversicherern, die Limitprüfung der Debitoren läuft über den Versicherer des Factors. Für den Factoring-Kunden ist der Ausfallschutz Bestandteil des Factoringvertrags, eine eigene Police braucht er nicht. Das Einvertragsmodell ist in der Abwicklung einfacher und in vielen Fällen günstiger.
Zweivertragsmodell: Die eigene WKV wird eingebunden
Beim Zweivertragsmodell besteht neben dem Factoringvertrag eine eigene Warenkreditversicherung des Unternehmens. Die Ansprüche aus der Police werden an den Factor abgetreten, der auf dieser Basis die Forderungen ankauft. Der wesentliche Vorteil liegt im Zeitpunkt des Schutzes: Der Delkredereschutz des Factors greift erst ab Rechnungsstellung. Eine eigene WKV kann dagegen schon ab Auftragserteilung schützen und damit auch das Vorlaufrisiko abdecken, etwa Fabrikationskosten bei kundenspezifischer Fertigung oder erbrachte, noch nicht fakturierte Leistungen. Dazu kommen der direkte Draht zum Versicherer bei Limitfragen und die Möglichkeit, auch nicht verkaufte Forderungen mitzuversichern.
Welches Modell wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab: von der Kundenstruktur und der Debitorenkonzentration, dem Vorlaufrisiko, den bestehenden Limits, der Prämie und davon, wie der Factor die eingebundene Fremdpolice bepreist. Auch wenn nur die Forderungen einzelner Debitoren verkauft werden sollen oder produzierende Unternehmen eine Produktionsausfallversicherung einschließen möchten, spricht das häufig für die eigene Police im Zweivertragsmodell. Für Unternehmen mit wenigen, bonitätsstarken Abnehmern und kurzer Zeit zwischen Leistung und Rechnung reicht dagegen häufig das Einvertragsmodell.
Warum entscheidet die Versicherbarkeit über den Forderungsankauf?
Für den Factoring-Kunden hat das Zusammenspiel eine Folge, die in Beratungsgesprächen oft überrascht: Ob der Factor eine Forderung ankauft, hängt maßgeblich davon ab, ob der Kreditversicherer für den jeweiligen Abnehmer ein Limit einräumt.
Erhält ein Abnehmer kein Limit oder wird ein bestehendes Limit gekürzt, kauft der Factor dessen Forderungen in der Regel nicht oder nur eingeschränkt an. Das Unternehmen hat dann mehrere Optionen: den betreffenden Abnehmer vom Factoring ausnehmen, auf Vorkasse oder verkürzte Zahlungsziele umstellen, das Ausfallrisiko selbst tragen und die Forderung lediglich vom Factor verwalten lassen oder für diesen Teil des Bestands Unechtes Factoring prüfen, mit dem klaren Bewusstsein, dass das Ausfallrisiko dort beim eigenen Haus bleibt.
Die Limitentscheidung des Versicherers wirkt damit wie ein Frühwarnsystem: Sie signalisiert, wie der Markt die Bonität der eigenen Abnehmer einschätzt, oft früher, als es der Lieferant selbst bemerkt.
Fazit: Zwei Werkzeuge, eine Entscheidung
Die Warenkreditversicherung schützt vor dem Ausfall, liefert aber keine Liquidität und lässt Selbstbehalt und Wartezeit beim Unternehmen. Factoring finanziert die Forderung sofort und kann den Ausfallschutz gleich mitbringen, beim Echten Factoring ist die WKV faktisch eingebaut.
Für die Entscheidung lohnt deshalb weniger die Frage „WKV oder Factoring“, sondern: Braucht das Unternehmen nur Schutz oder auch Liquidität, und wie hoch ist das Vorlaufrisiko zwischen Auftrag und Rechnung? Wer allein das Ausfallrisiko begrenzen will und keine Finanzierungslücke hat, fährt mit einer eigenständigen WKV häufig günstiger. Wer beides braucht, findet im Echten Factoring die Kombination aus einer Hand. Und wer bereits eine WKV besitzt, sollte beim Factoringvertrag aktiv prüfen, ob das Zweivertragsmodell die bessere Lösung ist, statt die Police parallel und unkoordiniert weiterlaufen zu lassen.
Häufige Fragen
Braucht ein Unternehmen mit Factoring noch eine eigene Warenkreditversicherung?
Beim Echten Factoring im Einvertragsmodell nicht, der Ausfallschutz auf angekaufte Forderungen ist Bestandteil des Factoringvertrags. Eine eigene WKV kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Vorlaufrisiken abgesichert werden sollen, wenn ein Teil der Forderungen nicht ans Factoring geht oder wenn ergänzende Deckungen wie eine Produktionsausfallversicherung gewünscht sind. Dann bietet sich das Zweivertragsmodell an.
Was passiert, wenn der Kreditversicherer für einen Abnehmer kein Limit vergibt?
Der Factor nimmt die Forderungen im Debitorenmanagement auf und verwaltet die Forderung und übernimmt das Mahnverfahren. Das Unternehmen kann den Abnehmer vom Factoring ausnehmen, die Zahlungsbedingungen anpassen oder für diesen Teil Unechtes Factoring prüfen, bei dem das Ausfallrisiko beim eigenen Haus bleibt.
Ersetzt die Warenkreditversicherung den vollen Rechnungsbetrag?
Nein, in der Regel nicht. Die Entschädigungsquoten liegen je nach Vertrag meist zwischen 70 und 90 Prozent, dazu kommen Selbstbehalte und Wartefristen. Beim Echten Factoring ist die Absicherung der angekauften Forderung dagegen üblicherweise vollständig, weil der Ankauf selbst den Schutz darstellt.
Was ist der Unterschied zwischen Einvertragsmodell und Zweivertragsmodell?
Beim Einvertragsmodell nutzt das Unternehmen den Versicherungsschutz, den der Factor über eigene Rahmenverträge mitbringt, es gibt nur den Factoringvertrag. Beim Zweivertragsmodell behält das Unternehmen die eigene WKV und tritt die Ansprüche daraus an den Factor ab. Das Zweivertragsmodell schützt früher, schon ab Auftragserteilung, ist aber aufwendiger in der Abstimmung.
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