Wie der Markt aufgebaut ist
Wer in Deutschland Factoring anbieten will, braucht eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Die BaFin führt das Erlaubnisverfahren und beaufsichtigt die Anbieter laufend. Die Zahl der erlaubnispflichtigen Anbieter liegt deutlich über der Mitgliederzahl der Verbände. Aus dem regulatorischen Rahmen und den unterschiedlichen Eigentümerstrukturen folgt eine überschaubare, aber vielschichtige Marktstruktur. Welche Anbietergruppen es konkret gibt und wie sie sich unterscheiden, erklärt der nächste Abschnitt.
Wichtig für die Einordnung: Die Bezeichnungen „Factoringgesellschaft“, „Factoring-Unternehmen“ und „Factoring-Bank“ werden im Markt nicht trennscharf verwendet. In der Praxis steht hinter jedem Anbieter ein konkretes Geschäftsmodell, eine konkrete Zielgruppe und eine konkrete Eigentümerstruktur. Wer Anbieter einordnen will, schaut also weniger auf den Namen und mehr auf das tatsächliche Leistungsprofil.
Der Markt befindet sich seit Jahren in einer Konsolidierungsphase. Nach Angaben des Deutschen Factoring-Verbands waren 2010 noch rund 275 Factoring-Anbieter aktiv, 2023 waren es 169. Hintergrund sind Fusionen und Marktaustritte, kein nachlassendes Interesse an Factoring. Die Marktnachfrage hat sich im gleichen Zeitraum gegenläufig entwickelt und wächst weiter, auch in Phasen schwacher Konjunktur. Die verbleibenden Anbieter haben ihre Positionierung dabei deutlich geschärft: Während große Häuser auf hohe Volumina und internationale Forderungen ausgerichtet sind, bedienen kleinere Spezialisten Branchen und Forderungsstrukturen, die ein Generalist nicht wirtschaftlich abbilden kann.
Anbietergruppen im Überblick
Die vier folgenden Kategorien sind im deutschen Markt etabliert. Die Übergänge sind fließend, weil viele Anbieter Mischformen darstellen, etwa eine bankennahe Factoringgesellschaft mit Branchenfokus oder ein inhabergeführter Spezialist mit Kapitalmarkt-Refinanzierung.
Verbände der Factoring-Branche
Zwei Verbände prägen die Außenkommunikation der Branche und vertreten ihre Mitglieder gegenüber Politik, Aufsicht und Öffentlichkeit. Sie veröffentlichen Marktzahlen, formulieren Qualitätsstandards und sind Ansprechpartner für Medien. Sie sind keine Aufsichtsbehörden und vermitteln auch keine Anbieter; die Aufsicht liegt bei der BaFin, die Anbieterauswahl beim Unternehmen selbst.
Sitz Berlin, gegründet 1974. Der Deutsche Factoring-Verband nennt aktuell 47 Mitgliedsunternehmen. Nach Verbandsangaben bilden die Mitglieder rund 97 Prozent des verbandlich organisierten deutschen Factoringmarkts ab. Schwerpunkt sind volumenstarke, oft bankennahe Anbieter. Der Verband veröffentlicht auf factoring.de regelmäßig Branchenzahlen.
Sitz Berlin, gegründet 2001. Der Verband zählt aktuell 25 Mitgliedsunternehmen und vertritt ausschließlich mittelständische, überwiegend inhabergeführte Factoringgesellschaften. Der Verband beschreibt sich als Interessenvertretung und Kommunikationsplattform für diesen Mittelstandsbereich der Branche und veröffentlicht halbjährliche Mitglieder-Umfragen zur Marktlage. Eine ausführliche Selbstdarstellung steht auf bundesverband-factoring.de.
Marktzahlen Deutschland
Die folgenden Zahlen stammen aus dem Daten- und Faktenbereich des DFV und beziehen sich auf die Mitglieder des Verbands. Nach Verbandsangaben bilden diese rund 97 Prozent des verbandlich organisierten deutschen Factoringmarkts ab.
| Kennzahl | Wert 2025 |
|---|---|
| Gesamtumsatz der DFV-Mitglieder | 423,5 Mrd. Euro |
| Veränderung gegenüber Vorjahr | + 6,2 Prozent |
| Anzahl Factoringkunden | über 112.000 Unternehmen |
| Factoringquote (Volumen zu BIP) | 9,5 Prozent |
| Mitglieder DFV und BFM | 47 / 25 |
Im internationalen Vergleich liegt die deutsche Factoringquote weiter unter dem westeuropäischen Durchschnitt. Länder wie Belgien, Spanien oder Frankreich erreichen deutlich höhere Werte. In der Lesart des Verbands ist das ein Hinweis auf weiteres Wachstumspotenzial, insbesondere im Mittelstand.
Innerhalb der Factoring-Arten dominiert nach DFV-Zahlen weiterhin Inhouse-Factoring mit deutlichem Abstand, vor Full-Service-Factoring und Fälligkeitsfactoring. Eine ausführliche Darstellung der einzelnen Modelle bietet die Seite Factoring-Arten.
Über die DFV-Statistik hinaus gibt es im Markt zusätzliche, nicht im Verband organisierte Anbieter. Ein vollständiges Verzeichnis der Factoring-Unternehmen steht auf der entsprechenden Marktseite bereit. Eine vertiefte Auswertung der Marktzahlen, der Anbieterstruktur und der Transparenzlücke bei den Einzelvolumina bietet der Factoring-Marktbericht Deutschland 2025.
Aufsicht durch die BaFin
Factoring ist in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Jeder Anbieter braucht eine Zulassung der BaFin nach § 32 KWG und unterliegt deren laufender Aufsicht. Für Unternehmen, die Factoring nutzen wollen, ist die Erlaubnispflicht ein praktisches Prüfkriterium: Anbieter ohne BaFin-Eintrag dürfen Factoring in Deutschland nicht gewerbsmäßig anbieten. Welche Anforderungen die Aufsicht im Detail stellt, welche Geschäfte unter die Erlaubnispflicht fallen und wie sich Anbieter über das BaFin-Register prüfen lassen, behandelt die Seite zur BaFin-Aufsicht im Factoring.
Bereiche in diesem Themenfeld
Factoring-Bank
Banken mit Factoring-Lizenz und ihre Rolle im Markt.
Factoringgesellschaft
Was eine Factoringgesellschaft ist, welche Rechtsformen üblich sind und wie sie sich von Banken abgrenzt.
BaFin-Aufsicht im Factoring
Erlaubnispflicht nach § 32 KWG, Aufsichtsthemen und das BaFin-Register als Prüfinstrument.
Verzeichnis der Factoring-Unternehmen
Neutrales Anbieterverzeichnis für den deutschen Markt, ohne Empfehlung und ohne Ranking.
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