Factoring-Arten

Factoring-Arten im Überblick: Systematik und Einordnung

Welche Arten von Factoring gibt es und wie unterscheiden sie sich nach Risiko, Offenlegung, Service-Umfang und Forderungsumfang.

Benjamin Bohrmann Redaktion: Benjamin Bohrmann  |  Zuletzt fachlich geprüft: 25. Mai 2026
Klassifikationsdiagramm zu Factoring-Arten mit vier verbundenen Varianten: echtes, unechtes, offenes und stilles Factoring.

Factoring ist kein einzelnes Finanzprodukt, sondern eine Gruppe unterschiedlicher Vertragsformen, die sich nach mehreren Merkmalen unterscheiden lassen. Welche Variante in einer konkreten Konstellation passt, hängt davon ab, wer das Ausfallrisiko trägt, ob der Debitor von der Forderungsabtretung erfährt, wie viel Debitorenmanagement der Factor übernimmt und welche Forderungen einbezogen werden. Die gängigen Factoring-Arten lassen sich nach vier Unterscheidungsmerkmalen ordnen.

So unterscheiden sich Factoring-Arten

Die meisten Factoring-Verträge lassen sich entlang von vier Unterscheidungsmerkmalen einordnen. Eine reale Vertragsform ist immer eine Kombination dieser Merkmale, zum Beispiel echtes, offenes Full-Service-Factoring auf den gesamten Forderungsbestand.

Risikoübernahme
Dieses Merkmal beschreibt, wer das Risiko trägt, wenn der Debitor die Rechnung nicht bezahlt. Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko bis zur vereinbarten Limithöhe. Beim unechten Factoring verbleibt das Ausfallrisiko beim Forderungsverkäufer. In Deutschland ist echtes Factoring die Regel.
Offenlegung gegenüber dem Debitor
Dieses Merkmal beschreibt, ob der Debitor von der Forderungsabtretung erfährt. Beim offenen Factoring wird die Abtretung auf der Rechnung vermerkt; die Zahlung erfolgt direkt an den Factor. Beim stillen Factoring bleibt die Abtretung gegenüber dem Debitor verdeckt. Stilles Factoring setzt eine gute Bonität voraus und wird seltener angeboten. In Deutschland ist offenes Factoring der Regelfall.
Serviceumfang
Dieses Merkmal beschreibt, wie viel Debitorenmanagement der Factor übernimmt. Beim Full-Service-Factoring übernimmt der Factor neben Finanzierung und Risikoabsicherung auch Bonitätsprüfung, Forderungsverwaltung, Mahnwesen und Inkasso. Beim Inhouse-Factoring behält der Forderungsverkäufer die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen im eigenen Haus; der Factor liefert nur Finanzierung und in der Regel Delkredere.
Forderungsauswahl und Einsatzbereich
Dieses Merkmal fasst zusammen, welche Forderungen einbezogen werden und für welchen Einsatzfall die Variante entwickelt wurde. Der Klassiker ist die Einbeziehung des gesamten Forderungsbestands. Beim Ausschnittsfactoring sind nur ausgewählte Debitoren einbezogen, beim Einzelfactoring nur einzelne Rechnungen. Das Reverse Factoring kehrt die Initiative um: der Auftraggeber bezahlt seine Lieferanten über den Factor. Daneben gibt es vier Varianten für besondere Konstellationen: VOB-Factoring für Bauleistungen, B2C-Factoring für Forderungen gegen Privatkunden, Export-Factoring für Auslandsforderungen und Fälligkeitsfactoring ohne Vorfinanzierung.

Detailseiten zu den einzelnen Factoring-Arten

Die Detailseiten sind nach den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen gruppiert.

Weiterführende Themenbereiche

Wer Factoring nicht nur nach Vertragsart, sondern nach Funktion, Kosten, Recht, Anbietern oder Praxis verstehen will, findet die zugehörigen Themenbereiche hier.