Eine durchgerechnete Beispielrechnung macht die Mechanik von Factoring greifbar, ohne dass Pauschalen oder Anbietervergleiche die Sicht verstellen. Auf dieser Seite wird eine einzelne Rechnung in vier Schritten abgerechnet: Rechnungsstellung, Sofortauszahlung mit Sicherungseinbehalt, Berechnung der Kosten und Schlussabrechnung nach Zahlung des Debitors. Im Anschluss zeigen Variantenrechnungen, wie sich der Zinsanteil bei längeren Zahlungszielen verändert und was bei Skonto, Gutschrift oder Reklamation passiert.
Das Beispiel auf einen Blick
Das durchgehende Beispiel ist eine einzelne Rechnung eines mittelständischen Großhändlers an einen langjährigen Geschäftskunden. Anhand dieser einen Rechnung lassen sich alle Geldbewegungen klar nachvollziehen.
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Rechnungsbetrag im Beispiel | 25.000 Euro | Vereinfachter Rechnungsbetrag dieser Modellrechnung |
| Vorauszahlungsquote | 90 Prozent | Sofortauszahlung an das Unternehmen |
| Sicherungseinbehalt | 10 Prozent | Reserve, keine Kostenposition |
| Factoring-Gebühr | 1,1 Prozent | Bezogen auf den Rechnungsbetrag |
| Factoringzins | 4,5 Prozent p.a. | Nur auf den bevorschussten Anteil, taggenau |
| Zahlungsziel | 45 Tage | Vom Rechnungsdatum bis zur Fälligkeit |
Der Factoringzins kann sich an Geldmarktsätzen wie dem 3-Monats-EURIBOR orientieren; im Beispiel wird mit 4,5 Prozent p.a. als Modellannahme gerechnet. Prüfkosten der Debitoren werden in dieser Einzelrechnung nicht berücksichtigt, weil sie meist debitorenbezogen jährlich oder pauschal abgerechnet werden, nicht pro Rechnung. Wie sich Factoring-Kosten in Jahressummen darstellen, zeigt die Seite Factoring-Kosten mit eigenen Modellrechnungen.
Schritt 1: Rechnung stellen und an den Factor übermitteln
Am Tag 0 erbringt das Unternehmen die Leistung oder liefert die Ware und stellt die Rechnung in gewohnter Form an den Geschäftskunden. Beim offenen Factoring trägt die Rechnung einen Abtretungsvermerk, beim stillen Factoring nicht. Gleichzeitig oder am Folgetag wird die Rechnung elektronisch an den Factor übermittelt; die Abtretung der Forderung erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Regelungen nach § 398 BGB.
| Zeitpunkt | Vorgang | Geldfluss |
|---|---|---|
| Tag 0 | Leistung erbracht, Rechnung 25.000 Euro an den Debitor | Noch kein Geldfluss |
| Tag 0 bis 1 | Rechnung wird elektronisch an den Factor übermittelt | Noch kein Geldfluss |
| Tag 1 bis 2 | Factor prüft Forderung gegen Vertragsrahmen und Debitorenlimit | Noch kein Geldfluss |
Mit der Abtretung geht die Gläubigerstellung auf den Factor über, auch wenn die Auszahlung erst nach der Prüfung erfolgt. Die prozessualen Routinen dahinter behandelt der Factoring-Ablauf.
Schritt 2: Sofortauszahlung und Sicherungseinbehalt
Nach erfolgreicher Prüfung zahlt der Factor binnen ein bis zwei Bankarbeitstagen den vereinbarten Anteil aus. In diesem Beispiel sind das 90 Prozent von 25.000 Euro, also 22.500 Euro. Die übrigen 10 Prozent, also 2.500 Euro, bleiben als Sicherungseinbehalt zurück.
| Position | Betrag | Wirkung |
|---|---|---|
| Rechnungsbetrag im Beispiel | 25.000,00 Euro | Ausgangswert |
| Sofortauszahlung (90 Prozent) | 22.500,00 Euro | Auf dem Geschäftskonto verfügbar |
| Sicherungseinbehalt (10 Prozent) | 2.500,00 Euro | Verbleibt beim Factor als Reserve |
Wirtschaftlich hat das Unternehmen jetzt 22.500 Euro auf dem Konto, statt 45 Tage auf die Zahlung des Debitors zu warten. Die verbleibenden 2.500 Euro sind nicht verloren, sondern in Wartestellung. Was am Ende davon übrig bleibt, hängt von Gebühr, Zins und tatsächlich aufgetretenen Abzügen ab.
Schritt 3: Factoring-Gebühr und Factoringzins berechnen
Die Kosten des Factorings setzen sich aus zwei Positionen zusammen: einer Gebühr für Service und Risiko sowie einem Zins für die Vorfinanzierung. Beide Positionen werden zur Schlussabrechnung verrechnet, fallen aber rechnerisch schon ab dem Tag der Auszahlung an.
| Kostenposition | Bemessungsgrundlage | Formel | Betrag |
|---|---|---|---|
| Factoring-Gebühr | 25.000 Euro Rechnungsbetrag | 25.000 × 1,1 Prozent | 275,00 Euro |
| Factoringzins | 22.500 Euro (bevorschusst) für 45 Tage | 22.500 × 4,5 Prozent × 45 / 365 | 124,83 Euro |
| Kosten gesamt | 399,83 Euro |
Die Factoring-Gebühr ist unabhängig vom Zahlungsziel und immer 1,1 Prozent vom Rechnungsbetrag. Der Factoringzins dagegen läuft nur auf den ausgezahlten Anteil und nur für die tatsächliche Vorfinanzierungsdauer, im Beispiel also 45 Tage zwischen Auszahlung und Zahlungseingang. Die Gesamtkostenquote in diesem Beispiel beträgt 399,83 Euro auf 25.000 Euro, das sind 1,60 Prozent. Die Funktionslogik dahinter, also warum diese Kostenstruktur überhaupt entsteht, ist in der Funktionsweise von Factoring dargestellt.
Schritt 4: Zahlung des Debitors und Schlussabrechnung
Am Tag 45 nach Rechnungsstellung zahlt der Debitor den Rechnungsbetrag in voller Höhe an den Factor. Damit ist die Forderung erfüllt und die Schlussabrechnung kann erfolgen.
| Schritt der Schlussabrechnung | Betrag |
|---|---|
| Sicherungseinbehalt (aus Schritt 2) | 2.500,00 Euro |
| abzüglich Factoring-Gebühr | − 275,00 Euro |
| abzüglich Factoringzins | − 124,83 Euro |
| Restzahlung an das Unternehmen | 2.100,17 Euro |
Damit hat das Unternehmen am Ende dieser Rechnung insgesamt erhalten:
| Zeitpunkt | Auszahlung |
|---|---|
| Tag 1 bis 2 (Sofortauszahlung) | 22.500,00 Euro |
| Nach Zahlungseingang (Restzahlung) | 2.100,17 Euro |
| Gesamteinnahme | 24.600,17 Euro |
Von 25.000 Euro Rechnungsbetrag bleiben 24.600,17 Euro beim Unternehmen, 399,83 Euro gehen an den Factor. Im Gegenzug hat das Unternehmen 45 Tage früher 22.500 Euro Liquidität, einen Schutz gegen den Ausfall dieses Debitors und je nach Vertragsmodell die Auslagerung des Mahnwesens. Bei echtem Factoring mit Risikoübergang kann die Forderung ausgebucht werden; dadurch kann sich die Bilanzsumme verkürzen.

Was sich bei längeren Zahlungszielen ändert
Das Beispiel oben rechnet mit 45 Tagen Zahlungsziel. In der Praxis variieren Zahlungsziele zwischen Branchen erheblich, von 14 Tagen bis zu 90 oder mehr. Die Factoring-Gebühr bleibt gleich, der Zins ändert sich proportional zur Laufzeit. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der Zinsbetrag verändert, wenn alle anderen Parameter identisch bleiben.
| Zahlungsziel | Zinsbetrag | Kosten gesamt | Restzahlung |
|---|---|---|---|
| 14 Tage | 38,84 Euro | 313,84 Euro | 2.186,16 Euro |
| 30 Tage | 83,22 Euro | 358,22 Euro | 2.141,78 Euro |
| 45 Tage (Hauptbeispiel) | 124,83 Euro | 399,83 Euro | 2.100,17 Euro |
| 60 Tage | 166,44 Euro | 441,44 Euro | 2.058,56 Euro |
| 90 Tage | 249,66 Euro | 524,66 Euro | 1.975,34 Euro |
Der Unterschied zwischen 14 und 90 Tagen Zahlungsziel beträgt in diesem Beispiel rund 211 Euro Zinskosten. Eigene Werte lassen sich mit dem Factoringrechner durchspielen.
Was bei Skonto, Gutschrift oder Reklamation passiert
In der Praxis kommt es zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang regelmäßig zu Abzügen. Drei typische Fälle lassen sich am Hauptbeispiel zeigen. Sie wirken alle auf den Sicherungseinbehalt und reduzieren die Restzahlung entsprechend.
| Sonderfall | Bemessung | Wirkung auf die Auszahlung |
|---|---|---|
| Debitor zieht 2 Prozent Skonto | 500 Euro weniger Zahlungseingang | Der Abzug wird mit dem Sicherungseinbehalt verrechnet; die Restzahlung sinkt im Modell um 500 Euro, vorbehaltlich vertraglicher Abrechnungsregeln |
| Gutschrift nach der Rechnung (z. B. Mengenrabatt) | 1.250 Euro Gutschrift | Die Restzahlung sinkt im Modell um 1.250 Euro; je nach Vertrag kann auch die Gebührenbasis angepasst werden |
| Reklamation mit 750 Euro Minderung | Debitor zahlt 24.250 statt 25.000 Euro | Die Minderung wird mit dem Einbehalt verrechnet; die Restzahlung sinkt im Modell um 750 Euro, sofern keine weitere Klärung erforderlich ist |
Die Mechanik ist in allen drei Fällen gleich: Der Sicherungseinbehalt fängt den Abzug ab. Übersteigen die Abzüge den Sicherungseinbehalt, wird der überschießende Betrag je nach Vertrag separat belastet oder mit weiteren Forderungen verrechnet. Deshalb können Vorauszahlungsquoten in reklamationsanfälligen Branchen niedriger ausfallen als in sehr klar abgrenzbaren Forderungsstrukturen. Bei strittigen Forderungen, bei denen der Debitor die Zahlung wegen Mängeln verweigert, übernimmt der Factor das Bonitätsrisiko nicht; dieses Vertragsrisiko bleibt beim Unternehmen.
Einordnung: Factoring und Kontokorrent
Wer 22.500 Euro für 45 Tage vorfinanziert haben will, könnte stattdessen auch einen Kontokorrentkredit nutzen. In einer vereinfachten Modellrechnung mit 8 Prozent p.a. Kontokorrentzins ergäben sich auf 22.500 Euro für 45 Tage rund 222 Euro Zinskosten. Factoring kostet im Beispiel 399,83 Euro, enthält dafür aber zusätzlich den Ausfallschutz beim echten Factoring und je nach Modell das Forderungsmanagement. Welche Variante in einer konkreten Situation günstiger wirkt, hängt also nicht nur vom Zins ab, sondern auch von Ausfallrisiko, Mahnwesen und vorhandenen Banklinien.
Was dieses Beispiel zeigt und was nicht
Das durchgerechnete Beispiel zeigt die Mechanik einer einzelnen Rechnung mit konkreten Beträgen. Aus dieser einen Rechnung lassen sich keine Marktaussagen und keine typischen Kosten ableiten. Tatsächliche Konditionen ergeben sich immer im Einzelfall aus Vertragsverhandlung, Bonitätsprüfung und Volumen. Auch jährlich oder pauschal abgerechnete Positionen wie Prüfkosten der Debitoren oder Mindestgebühren tauchen in diesem Einzelbeispiel nicht auf. Sie sind im Vertrag geregelt und werden in der Jahresabrechnung sichtbar.
Wer die Beispielrechnung als Ausgangspunkt für eigene Überlegungen nimmt, sollte drei Dinge im Kopf behalten. Erstens sind die hier verwendeten Sätze von 1,1 Prozent Gebühr und 4,5 Prozent Zins eine Modellannahme und keine Marktauskunft. Zweitens ist die Mechanik der Schlussabrechnung über alle Anbieter weitgehend gleich, während die Konditionen sich deutlich unterscheiden. Drittens liegt der eigentliche Nutzen von Factoring selten in einzelnen Zahlen, sondern im Zusammenspiel von Liquidität, Risikoschutz und Verwaltungsleistung.
Häufige Fragen
Warum wird mit der Bruttoforderung gerechnet?
Der Factor kauft die Forderung in der Höhe an, in der sie gegen den Debitor besteht. Das ist der Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer, weil der Debitor diesen Betrag schuldet. Die Vorauszahlung von 90 Prozent bezieht sich deshalb auf die Bruttoforderung. Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmen normal an das Finanzamt abgeführt, unabhängig davon, ob die Rechnung gefactort wird oder nicht.
Was passiert, wenn der Debitor nur teilweise zahlt?
Eine Teilzahlung wird zunächst mit der offenen Forderung verrechnet. Wie der verbleibende Rest behandelt wird, hängt vom Factoringvertrag ab. Beim echten Factoring trägt der Factor das Ausfallrisiko im vereinbarten Rahmen, sofern die Forderung einredefrei besteht. Strittige Beträge, Reklamationen oder Mängelrügen bleiben dagegen gesondert zu klären.
Ändert sich die Factoring-Gebühr, wenn der Debitor früher zahlt?
Nein, die Factoring-Gebühr von 1,1 Prozent ist zeitunabhängig und bezieht sich auf den Rechnungsbetrag. Sie deckt Service und Risikoübernahme ab. Was sich verkürzt, ist der Factoringzins, weil er taggenau für die tatsächliche Vorfinanzierungsdauer berechnet wird. Zahlt der Debitor 30 statt 45 Tage nach Rechnungsstellung, sinkt der Zinsanteil entsprechend; die Gebühr bleibt unverändert.
Warum ist der Sicherungseinbehalt keine zusätzliche Gebühr?
Weil das Geld dem Unternehmen weiterhin zusteht und nach Zahlungseingang ausgekehrt wird. Der Einbehalt ist nur eine zeitlich verzögerte Auszahlung, kein Kostenanteil. Er fängt nachträgliche Abzüge wie Skonti, Gutschriften oder Reklamationen ab, die die Forderungshöhe verändern können. Kommt es zu keinen Abzügen, wird er abzüglich Gebühr und Zins vollständig an das Unternehmen ausgezahlt.
