Factoring Praxis

Voraussetzungen für Factoring

Was Unternehmen mitbringen müssen, damit ein Factoring-Vertrag zustande kommt: Forderungsqualität, Mindestvolumen, Debitorenstruktur und vertragliche Anforderungen.

Benjamin Bohrmann Redaktion: Benjamin Bohrmann  |  Zuletzt fachlich geprüft: 28. Mai 2026
Prüflogik zu Factoring-Voraussetzungen mit Kriterien wie B2B-Forderungen, erbrachter Leistung, prüfbaren Debitoren, regelmäßigen Rechnungen und abtretbaren Forderungen.
Kurz gesagt
Ob Factoring möglich ist, hängt vor allem von der Forderungsqualität und der Debitorenstruktur ab. Die eigene Unternehmensbonität spielt eine Rolle, ist aber oft weniger entscheidend als die Bonität der Kunden und die Abtretbarkeit der Forderungen.

Was der Factor prüft

Beim Einstieg ins Factoring prüft der Anbieter das Unternehmen, die Forderungen und die Debitoren. Diese drei Bereiche gewichten je nach Modell unterschiedlich stark.

  1. Forderungsqualität
    Sind die Forderungen aus abgeschlossenen Leistungen, einredefrei, abtretbar und gut dokumentiert?
  2. Debitorenbonität
    Wie zahlungsstark und zuverlässig sind die Kunden? Wie breit ist der Kundenstamm gestreut?
  3. Unternehmensbonität
    Arbeitet das Unternehmen wirtschaftlich seriös? Besteht ein Veritätsrisiko bei den eingereichten Forderungen?
  4. Forderungsvolumen
    Ist das regelmäßige Volumen ausreichend, damit sich ein Vertrag für beide Seiten rechnet?
Infografik zu den wichtigsten Voraussetzungen für Factoring mit fünf Prüfpunkten
Factoring-Anbieter prüfen nicht nur den Umsatz, sondern vor allem Forderungsqualität, Debitorenbonität, Volumen, Abtretbarkeit und Dokumentation.

Forderungsqualität

Der wichtigste Prüfpunkt sind die Forderungen selbst. Eine Forderung ist für den Factor ankaufbar, wenn sie die folgenden Grundbedingungen erfüllt.

Leistung abgeschlossen
Die zugrundeliegende Lieferung oder Dienstleistung muss vollständig erbracht sein. Anzahlungen, laufende Projekte und nicht abgenommene Leistungen sind in der Regel nicht ankaufbar.
Forderung einredefrei
Der Debitor darf keine berechtigten Einwendungen geltend machen können. Offene Mängelrügen, Reklamationen oder Gegenrechnungen machen eine Forderung nicht ankaufbar.
Forderung abtretbar
Die Forderung darf nicht bereits an Dritte abgetreten oder mit Rechten belastet sein. Vertragliche Abtretungsverbote schließen bestimmte Forderungen aus.
Zahlungsziel im Rahmen
Übliche Zahlungsziele liegen zwischen 30 und 90 Tagen im Inland. Sehr kurze Zahlungsziele schaffen kaum eine Liquiditätslücke, sehr lange Zahlungsziele erhöhen das Risiko für den Factor.

Debitorenstruktur und Debitorenbonität

Für den Factor ist entscheidend, wer die Rechnungen bezahlt. Die Debitorenbonität ist beim Echten Factoring oft wichtiger als die eigene Unternehmensbonität, weil der Factor das Ausfallrisiko der Debitoren übernimmt.

Günstige Debitorenstruktur
  • Zahlungsstarke, bonitätsgeprüfte Kunden
  • Kundenstamm breit gestreut
  • Stabile, wiederkehrende Kundenbeziehungen
  • Wenig Reklamationen und Streitfälle
  • Klar dokumentierte Zahlungsvereinbarungen
Schwierige Debitorenstruktur
  • Konzentration auf wenige oder einen Großkunden
  • Kunden mit schlechter Bonität oder Zahlungshistorie
  • Hohe Reklamations- oder Rückgabequote
  • Unklare oder nicht prüfbare Kundenbeziehungen
  • Viele Privatkunden ohne klare Abtretbarkeit

Eigene Unternehmensbonität

Das verkaufende Unternehmen wird ebenfalls geprüft, auch wenn die Debitorenbonität oft schwerer wiegt. Der Factor will sicherstellen, dass keine betrügerischen oder nicht existenten Forderungen eingereicht werden. Dieses sogenannte Veritätsrisiko ist ein zentraler Prüfpunkt.

Unternehmen mit angespannter Eigenkapitallage können Factoring häufig trotzdem nutzen, sofern ihre Forderungen qualitativ gut sind. Factoring ist aber kein Sanierungsinstrument für insolvenzgefährdete Betriebe. Beim Stillen Factoring oder Inhouse-Factoring gelten in der Regel höhere Anforderungen an die eigene Bonität, weil der Factor die Forderungen weniger direkt kontrollieren kann.

Welche Auswirkungen das Factoring-Modell auf die Risikoverteilung hat, erklärt die Seite zu den Risiken beim Factoring.

Forderungen, die nicht ankaufbar sind

Nicht jede Forderung eignet sich für den Verkauf. Die folgende Übersicht zeigt typische Ausschlussgründe.

Ausschlussgrund Erklärung
Nicht abgeschlossene Leistung Anzahlungen, laufende Projekte, nicht abgenommene Arbeiten.
Strittige Forderung Offene Mängelrüge, Reklamation oder Gegenrechnung des Debitors.
Abtretungsverbot Vertragliche oder gesetzliche Einschränkung der Abtretbarkeit.
Bereits abgetreten oder belastet Forderung ist bereits an Dritte verpfändet oder abgetreten.
Stark überfällig Factoring setzt früher an als Inkasso. Lange überfällige Forderungen werden meist nicht angekauft.
Sehr kurzes Zahlungsziel Wenn Kunden faktisch sofort zahlen, gibt es keine sinnvolle Liquiditätslücke.
Stark individualisierte Leistung Bei Sonderanfertigungen mit hohem Rückgaberisiko lehnen viele Anbieter ab.

Startups und junge Unternehmen

Junge Unternehmen ohne lange Zahlungshistorie werden von manchen Anbietern zurückhaltender geprüft. Ausgeschlossen sind sie aber nicht. Entscheidend ist auch hier die Forderungsqualität: Wer regelmäßige, unstrittige Rechnungen an bonitätsstarke Kunden stellt und diese sauber dokumentiert, findet in der Regel Anbieter, die auch ohne mehrere Jahresabschlüsse einen Vertrag abschließen.

Was junge Unternehmen mitbringen sollten: erste nachweisbare Umsätze, klare Kundenbeziehungen mit dokumentierten Aufträgen und eine transparente Buchhaltung. Manche Anbieter haben sich explizit auf Wachstumsunternehmen spezialisiert.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für Factoring erfüllt sein?

Im Kern braucht es ankauffähige Forderungen aus abgeschlossenen Leistungen, abtretbare Forderungen ohne Rechte Dritter, bonitätsstarke Debitoren und ein regelmäßiges Forderungsvolumen. Die eigene Unternehmensbonität spielt eine Rolle, ist aber oft weniger entscheidend als die Qualität der Forderungen und die Zahlungsfähigkeit der Kunden.

Gibt es einen Mindestumsatz für Factoring?

Viele Anbieter setzen Mindestvolumina, die je nach Anbieter und Zielgruppe stark variieren. Wichtiger als ein absoluter Schwellenwert ist die Regelmäßigkeit: Planbare, wiederkehrende Forderungen sind für Anbieter attraktiver als sporadisches Volumen. Wer sehr selten oder sehr kleine Rechnungen stellt, wird häufig auf Mindestgebühren stoßen, die Factoring unwirtschaftlich machen.

Können Unternehmen mit schlechter Bonität Factoring nutzen?

Eingeschränkt ja. Beim Echten Factoring trägt der Factor das Ausfallrisiko gegenüber den Debitoren. Deshalb ist die Debitorenbonität oft wichtiger als die eigene. Unternehmen mit angespannter Eigenbonität können Factoring nutzen, wenn ihre Forderungen qualitativ gut sind und die Kunden zuverlässig zahlen. Factoring ist aber kein Sanierungsinstrument für insolvenzgefährdete Betriebe.

Kann ein Startup oder junges Unternehmen Factoring nutzen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind Forderungsqualität, bonitätsstarke Kunden und saubere Dokumentation. Wer erste Umsätze und klare Kundenbeziehungen nachweisen kann, findet in der Regel Anbieter, die auch ohne mehrere Jahresabschlüsse einen Vertrag abschließen.

Welche Forderungen sind nicht für Factoring geeignet?

Nicht ankaufbar sind typischerweise: Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen, strittige Forderungen mit offenen Mängelrügen, Forderungen mit Abtretungsverbot, stark überfällige Forderungen und Forderungen ohne ausreichende Dokumentation. Auch sehr kurze Zahlungsziele oder stark individualisierte Leistungen mit hohem Rückgaberisiko erschweren den Forderungsankauf.

Im Praxis-Bereich