Factoring-Arten

Offenes Factoring: Forderungsverkauf mit Abtretungsvermerk

Was die Offenlegung gegenüber dem Debitor in der Praxis bedeutet, wie der Abtretungsvermerk wirkt und warum offenes Factoring in Deutschland die Standardvariante ist.

Benjamin Bohrmann Redaktion: Benjamin Bohrmann  |  Zuletzt fachlich geprüft: 25. Mai 2026
Transparenzschema zu offenem Factoring mit Unternehmen, Factor, Debitor und Forderung, das die Mitteilung an den Debitor und die Zahlung an den Factor visualisiert.
Kurz gesagt
Offenes Factoring bedeutet, dass die Forderungsabtretung gegenüber dem Debitor offengelegt wird. Ein Abtretungsvermerk auf der Rechnung weist darauf hin, dass die Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Factor erfolgen kann. In Deutschland ist offenes Factoring die übliche Form; das Gegenstück ist das stille Factoring.

Offenes Factoring ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Form des Factorings. Charakteristisch ist die Offenlegung gegenüber dem Debitor: Er erfährt durch einen Vermerk auf der Rechnung und durch ein einmaliges Informationsschreiben, dass die Forderung an einen Factor abgetreten wurde und an dessen Konto zu zahlen ist. Diese Sichtbarkeit ist ein eigenständiges Merkmal eines Factoringvertrags und sagt für sich genommen nichts darüber aus, ob der Factor das Ausfallrisiko übernimmt.

Was offenes Factoring bedeutet

Im Kern ist offenes Factoring eine Variante des Forderungsverkaufs, bei der die Abtretung der Forderung dem Debitor mitgeteilt wird. Die Mitteilung erfolgt über ein Informationsschreiben zu Beginn der Factoring-Vereinbarung und fortlaufend über einen Abtretungsvermerk auf jeder Rechnung. Der englische Fachbegriff lautet Notification Factoring; gemeint ist dasselbe Verfahren.

Die Mechanik im Tagesgeschäft: Das Unternehmen stellt die Rechnung wie bisher, ergänzt aber den Abtretungsvermerk und die Bankverbindung des Factors. Der Factor zahlt einen Vorschuss von 80 bis 90 Prozent der Forderungssumme aus. Der Debitor zahlt zum Fälligkeitstermin direkt an den Factor. Sobald der Zahlungseingang verbucht ist, wird der einbehaltene Restanteil abzüglich der vereinbarten Gebühren an das Unternehmen ausgekehrt.

Drei-Beteiligten-Übersicht: Das Unternehmen stellt eine Rechnung mit Abtretungsvermerk an den Debitor. Der Debitor erkennt die Abtretung auf der Rechnung und zahlt direkt an den Factor. Der Factor leistet Vorschuss und Restzahlung an das Unternehmen.

Zahlungsfluss beim offenen Factoring: Rechnung mit Abtretungsvermerk, Zahlung des Debitors direkt an den Factor.

Offenheit beschreibt damit ausschließlich die Sichtbarkeit der Forderungsabtretung gegenüber dem Debitor. Sie steht unabhängig neben der Frage der Risikoübernahme und dem Serviceumfang. Eine systematische Einordnung der Merkmale steht in den Factoring-Arten.

Der Abtretungsvermerk auf der Rechnung

Der Abtretungsvermerk, auch Zessionstext genannt, ist der zentrale Hinweis für den Debitor. Er steht typischerweise unter dem Rechnungsbetrag oder im Zahlungsteil. Eine gängige Formulierung lautet sinngemäß:

Beispiel Abtretungsvermerk
„Die Forderung aus dieser Rechnung haben wir an die [Name des Factors], [Anschrift], abgetreten. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf folgendes Konto erfolgen: [Bankverbindung des Factors].“

Der genaue Wortlaut wird im Factoringvertrag vorgegeben und ist verbindlich auf allen factorierten Rechnungen anzubringen. Neben dem Vermerk wird auf der Rechnung die Bankverbindung des Factors statt der eigenen angegeben. Damit ist auf einen Blick klar, dass die Zahlung an den Factor erfolgen muss.

Wirtschaftlich entscheidend ist die Frage der schuldbefreienden Wirkung. Ist dem Debitor die Abtretung wirksam angezeigt worden, muss er grundsätzlich an den neuen Gläubiger zahlen. Leistet er trotzdem an das Unternehmen, kann die Zahlung gegenüber dem Factor unwirksam sein. In der Praxis wird ein solcher Zahlungseingang deshalb an den Factor weitergeleitet und buchhalterisch geklärt.

Rechtliche Grundlage der Offenlegung

Die rechtliche Mechanik des offenen Factorings ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Forderungsabtretung selbst erfolgt nach § 398 BGB durch Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Factor. Mit der Abtretung wird der Factor neuer Gläubiger der Forderung; der Debitor wird in das Schuldverhältnis nicht aktiv einbezogen, weil seine Zustimmung zur Abtretung in der Regel nicht erforderlich ist.

Für das offene Verfahren entscheidend sind zwei weitere Normen. Nach § 409 BGB muss das Unternehmen die Abtretung gegen sich gelten lassen, wenn es sie dem Debitor angezeigt hat. Genau diese Anzeige erfolgt beim offenen Factoring durch das Informationsschreiben und den Abtretungsvermerk. Im Gegenzug regelt § 407 BGB den Schutz des Debitors, solange er die Abtretung nicht kennt: Bis zur Kenntnis kann er weiterhin schuldbefreiend an den bisherigen Gläubiger zahlen. Sobald der Vermerk auf der Rechnung steht, ist diese Schutzwirkung in der Regel ausgeschlossen.

Ein praktisch wichtiger Punkt sind vertragliche Abtretungsbeschränkungen. Solche Klauseln können in Liefer- oder Dienstleistungsverträgen vorkommen und müssen vor dem Start eines Factoringvertrags geprüft werden. Bei bestimmten Handelsgeschäften kann § 354a HGB dazu führen, dass eine Geldforderung trotz vereinbarter Abtretungsbeschränkung wirksam abgetreten werden kann. Das ist aber keine allgemeine Freigabe für jeden Vertrag. In Einzelfällen kann eine Abtretungsbeschränkung das offene Factoring erschweren oder ausschließen.

Offenes und stilles Factoring im Verhältnis

Das Gegenstück zum offenen Verfahren ist das stille Factoring. Dort bleibt die Abtretung dem Debitor verborgen; die Zahlung läuft weiterhin auf ein Konto, das nach außen dem Unternehmen zugeordnet ist, im Hintergrund aber dem Factor zugeleitet wird. Stilles Factoring setzt eine gute Bonität des Forderungsverkäufers voraus, ist deutlich seltener und in der Regel teurer.

Zwischen den beiden Polen gibt es das halboffene Factoring. Hier wird auf der Rechnung zwar die Bankverbindung des Factors angegeben, aber ohne ausdrücklichen Abtretungsvermerk. Diese Variante ist eine Zwischenform, kommt in der Praxis jedoch selten vor und wird vom Markt nicht als eigenständige Hauptkategorie geführt.

Praxis und Marktverbreitung

In Deutschland ist offenes Factoring die übliche und in vielen B2B-Konstellationen naheliegende Variante. Die rechtliche Wirkung ist über § 409 BGB klar geregelt, die Mechanik ist im Tagesgeschäft einfach umzusetzen, und die Gebühren liegen unter denen des stillen Verfahrens. In vielen Branchen ist ein Abtretungsvermerk auf Rechnungen bekannt; ob er erklärungsbedürftig ist, hängt von Branche, Kundengröße und bisheriger Geschäftsbeziehung ab.

Häufige Fragen zum offenen Factoring

Was passiert, wenn der Debitor trotz Abtretungsvermerk an das Unternehmen zahlt?

Zahlt der Debitor an das Unternehmen statt an den Factor, kann er nach § 407 BGB schuldbefreiend gezahlt haben, wenn er die Abtretung nicht kannte oder kennen musste. Steht der Abtretungsvermerk klar auf der Rechnung, ist diese Schutzwirkung in der Regel ausgeschlossen. Das Unternehmen leitet den eingegangenen Betrag in der Praxis an den Factor weiter, weil der Forderungsanspruch dem Factor zusteht.

Wie sieht ein Abtretungsvermerk auf der Rechnung aus?

Der Vermerk steht typischerweise direkt unter dem Rechnungsbetrag oder im Zahlungsteil der Rechnung. Eine übliche Formulierung lautet sinngemäß: „Wir haben die Forderung aus dieser Rechnung an die [Name des Factors], [Anschrift], abgetreten. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf folgendes Konto erfolgen: [Bankverbindung des Factors].“ Der genaue Wortlaut wird im Factoringvertrag festgelegt und ist verbindlich auf allen factorierten Rechnungen anzubringen.

Kann der Debitor offenes Factoring ablehnen oder ein Abtretungsverbot vereinbart sein?

In den ursprünglichen Liefer- oder Dienstleistungsverträgen kann eine Abtretungsbeschränkung enthalten sein. Bei bestimmten Handelsgeschäften kann § 354a HGB dazu führen, dass eine Geldforderung trotz vereinbarter Beschränkung wirksam abgetreten wird; eine allgemeine Freigabe ist das jedoch nicht. In anderen Konstellationen kann eine Abtretungsbeschränkung das offene Factoring erschweren oder ausschließen; die Klausel im Einzelfall ist daher zu prüfen.

Was steht im Informationsschreiben an die Kunden?

Beim Start eines Factoringvertrags informiert das Unternehmen seine Debitoren über die Abtretung. Das Schreiben enthält in der Regel den Hinweis auf die Zusammenarbeit mit dem Factor, die neue Bankverbindung für künftige Zahlungen, den Zeitpunkt, ab dem die Regelung gilt, sowie eine kurze sachliche Einordnung ohne werbliche Sprache. Form und Wortlaut werden im Factoringvertrag vorgegeben.

Übernimmt der Factor beim offenen Factoring automatisch das Ausfallrisiko?

Nein. Offenheit und Risikoübernahme sind zwei unterschiedliche Merkmale eines Factoringvertrags. Offenes Factoring kann mit echtem Factoring kombiniert sein, dann übernimmt der Factor das Ausfallrisiko; es kann aber auch mit unechtem Factoring kombiniert sein, dann bleibt das Ausfallrisiko beim Unternehmen. Welche Variante vorliegt, regelt der Vertrag.

Wirkt sich offenes Factoring negativ auf die Kundenbeziehung aus?

In Branchen mit hoher Factoring-Verbreitung – Handel, Industrie, Speditionen, Großhandel – ist der Abtretungsvermerk auf Rechnungen bekannt. In kleinen, persönlichen Geschäftsbeziehungen oder bei sehr konservativen Debitoren kann eine kurze sachliche Erläuterung helfen, Irritationen zu vermeiden. Eine pauschal negative Wirkung lässt sich daraus nicht ableiten; entscheidend sind Branche, Kommunikation und bisherige Kundenbeziehung.