Factoring-Arten

VOB-Factoring: Forderungskauf für Bau und Handwerk nach VOB

Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen aus Bauleistungen an einen Factor verkaufen, Liquidität verbessern und die Besonderheiten von VOB/B abbilden.

Benjamin Bohrmann Redaktion: Benjamin Bohrmann  |  Zuletzt fachlich geprüft: 25. Mai 2026
Beziehungsdiagramm zu VOB-Factoring mit Bauunternehmen, Auftraggeber, Factor und VOB-Rechnung, inklusive Abschlag, Schlussrechnung, Sicherungseinbehalt und Zahlung nach Prüfung.
Kurz gesagt
VOB-Factoring ist der Forderungskauf für Bau- und Handwerksbetriebe, die ihre Leistungen auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) abrechnen. Angekauft werden in der Regel Abschlags- und Schlussrechnungen, häufig auf Basis von Aufmaß oder Teilabnahme. Spezifisch für die Branche sind die Anforderungen an die Leistungsdokumentation, Mängelrechte nach VOB/B und der Umgang mit Sicherungseinbehalten. Der Anbietermarkt ist enger als beim Standard-Factoring.

Was VOB-Factoring auszeichnet

Wer im Bau oder im Bauhandwerk arbeitet, kennt das Problem: lange Projektlaufzeiten, gestaffelte Zahlungen über Abschlagsrechnungen und eine Schlussrechnung, die erst nach der Abnahme fällig wird. Hinzu kommen Materialvorfinanzierung, Lohnkosten für eigene Mitarbeiter und Subunternehmer sowie die übliche Streuung der Zahlungseingänge über Wochen oder Monate. Genau in dieser Konstellation setzt VOB-Factoring an. Der Bau- oder Handwerksbetrieb verkauft seine Forderungen aus laufenden Bauleistungen an einen Factor und erhält den überwiegenden Teil des Rechnungsbetrags zeitnah ausgezahlt, statt auf die Fälligkeit nach VOB/B zu warten.

Der entscheidende Unterschied zu klassischen Factoringverträgen liegt in der Rechtsgrundlage. Verträge nach VOB/B haben eigene Regeln für Abrechnung, Abnahme, Mängelrechte und Sicherungen. Der Factor muss diese Regeln in seinem Ankaufprozess abbilden und stärker prüfen als bei Forderungen aus Werk- oder Liefergeschäften nach BGB. Damit ist VOB-Factoring eine Branchen-Sonderform beim Factoring, die sich von den anderen Modellen weniger durch die Mechanik als durch das vertragliche und dokumentarische Umfeld unterscheidet. Eine Übersicht der weiteren Modelle bietet die Seite Factoring-Arten.

VOB-Factoring ist damit keine Variante mit eigenem Risikoprofil im Sinne von echt oder unecht und auch keine eigene Sichtbarkeitsstufe. Es beschreibt vor allem das Anwendungsfeld: Bauleistungen, die nach VOB/B abgewickelt werden. Auf dieser Grundlage kann der Vertrag mit dem Factor in unterschiedlichen Ausgestaltungen geschlossen werden, je nachdem welcher Servicegrad und welche Sichtbarkeit gewünscht sind.

Begriffe rund um VOB/B

Vor dem Einstieg in die Mechanik lohnt sich ein kurzer Blick auf die wichtigsten Begriffe. Sie tauchen in jedem VOB-Factoring-Vertrag auf und entscheiden in der Praxis darüber, ob eine Forderung ankauffähig ist oder nicht.

VOB/B

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ausgearbeitet vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen. Rechtlich handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in Bauverträge einbezogen werden. Bei öffentlichen Bauaufträgen spielt die VOB/B regelmäßig eine zentrale Rolle; private Auftraggeber können sie ebenfalls vereinbaren.

Abschlagsrechnung

Teilabrechnung über bereits erbrachte Leistungen während eines laufenden Bauvorhabens. Die VOB/B sieht Abschlagszahlungen ausdrücklich vor und gibt eigene Fälligkeitsregeln vor. Für das Factoring sind Abschlagsrechnungen einer der typischen Ankaufsgegenstände, weil sie regelmäßig im Projektverlauf entstehen.

Abnahme

Der Vorgang, mit dem der Auftraggeber die erbrachte Leistung als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme verschiebt sich die Beweislast für Mängel und es beginnt die Gewährleistungsfrist. Beim VOB-Factoring ist eine dokumentierte Abnahme oder Teilabnahme die zentrale Grundlage dafür, dass eine Forderung dauerhaft ankauffähig bleibt.

Sicherungseinbehalt

Vereinbarter Anteil der Vergütung, den der Auftraggeber zunächst nicht auszahlt, sondern als Sicherung für Mängelansprüche zurückhält. Üblich sind Sicherungseinbehalte in der Gewährleistungsphase. Sie können durch Bürgschaften abgelöst werden, sind aber in jedem Fall vom Forderungsankauf getrennt zu betrachten.

Wie VOB-Factoring funktioniert

Strukturell folgt VOB-Factoring der bekannten Logik des Forderungskaufs. Der Bau- oder Handwerksbetrieb stellt seine Rechnung nach VOB/B, meldet die Forderung an den Factor und erhält den überwiegenden Teil des Rechnungsbetrags zeitnah ausgezahlt. Der Auftraggeber zahlt anschließend an den Factor oder, je nach gewählter Variante, weiterhin an den eigentlichen Auftragnehmer. Die Unterschiede zur klassischen Mechanik liegen weniger im Ablauf als in der Tiefe der Prüfung und im Umfang der zu liefernden Unterlagen.

Beim ersten Schritt prüft der Factor nicht nur die Forderung als solche, sondern auch das vertragliche Umfeld. Ist die VOB/B wirksam einbezogen? Bestehen vertragliche Abtretungsbeschränkungen? Wie ist die Bonität des Auftraggebers einzuordnen? Sind die Aufmaße prüfbar? Liegt eine Teilabnahme vor oder beruht die Abschlagsrechnung allein auf einer einseitigen Leistungsmeldung? Diese Fragen entscheiden über die Ankaufbarkeit der einzelnen Rechnung und über die Höhe des Vorschusses.

VOB-Factoring kann je nach Vertrag offen oder still gestaltet sein. Vertragliche Abtretungsbeschränkungen müssen vor dem Ankauf geprüft werden, weil sie den Ankauf, die Anzeige oder die Durchsetzung der Forderung beeinflussen können. Sicherungseinbehalte werden beim Forderungsankauf gesondert behandelt; ob sie verbleiben, ausgeklammert oder durch Bürgschaften ersetzt werden, hängt vom Vertrag ab. Damit ist klar: Der Forderungsankauf bezieht sich in der Regel auf den auszahlungsreifen Teil der Vergütung, nicht auf den gesamten Auftragswert.

Dokumentationskette beim VOB-Factoring

Die meisten Schwierigkeiten beim VOB-Factoring entstehen nicht aus der Forderung selbst, sondern aus einer lückenhaften Dokumentation. Wer regelmäßig nach VOB/B abrechnet, sollte die folgende Kette als Standard im eigenen Betrieb verankern; sie ist die Grundlage dafür, dass Forderungen reibungslos in den Ankaufprozess gehen.

Dokumentationskette beim VOB-Factoring: Aufmaß und Leistungsstand, Abnahme oder Teilabnahme, Abschlags- oder Schlussrechnung nach VOB/B, Forderungsmeldung an den Factor.
Dokumentationskette beim VOB-Factoring: Aufmaß und Leistungsstand, Abnahme oder Teilabnahme, Rechnung nach VOB/B und Forderungsmeldung an den Factor bilden die Grundlage für den Ankauf.
  1. Aufmaß und Leistungsstand

    Bereits während der Ausführung wird der Leistungsstand laufend dokumentiert. Aufmaße werden erstellt, gegengezeichnet und nachvollziehbar archiviert. Diese Dokumente sind die Grundlage für jede spätere Abschlagsrechnung und damit der erste Prüfschritt beim Factor.

  2. Abnahme oder Teilabnahme

    Sobald ein abgrenzbarer Leistungsabschnitt fertiggestellt ist, wird die Abnahme oder Teilabnahme protokolliert. Datum, beteiligte Personen, geprüfte Positionen und festgestellte Mängel oder Vorbehalte gehören in das Protokoll. Ohne dokumentierte Abnahme bleibt die Rechnung im Prüfprozess vorläufig.

  3. Abschlags- oder Schlussrechnung nach VOB/B

    Die Rechnung wird formgerecht erstellt. Sie weist die erbrachten Leistungen prüfbar aus, nimmt Bezug auf das Aufmaß und das Abnahmeprotokoll und folgt den Vorgaben der VOB/B für Abschlags- oder Schlussrechnungen.

  4. Forderungsmeldung an den Factor

    Die Forderung wird mit allen Unterlagen beim Factor eingereicht. Dieser prüft Vertrag, Dokumentation und Bonität des Auftraggebers und entscheidet über Ankauf und Auszahlungshöhe.

Der Factor prüft im VOB-Bereich stärker als bei Standard-Factoring, weil Abnahme, Leistungsstand und mögliche Mängelrechte die Durchsetzbarkeit der Forderung beeinflussen und weil Mängelrechte des Auftraggebers nach VOB/B auch nach Rechnungsstellung wirken. Eine saubere Dokumentation reduziert diese Unsicherheit und beschleunigt die Bearbeitung.

Wie sich VOB-Factoring vom Standard-Factoring unterscheidet

Die folgende Übersicht zeigt, wo VOB-Factoring strukturell anders aufgestellt ist als der klassische Forderungskauf außerhalb des Bauumfelds.

Aspekt Standard-Factoring VOB-Factoring
Vertragsgrundlage Werkvertrag oder Liefervertrag nach BGB Bauvertrag mit Einbeziehung der VOB/B
Rechnungstyp Endrechnung nach Lieferung oder Leistung Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B
Voraussetzung für Ankauf abgeschlossene Lieferung oder Leistung, Rechnung Aufmaß bzw. Abnahmeprotokoll plus Rechnung nach VOB/B
Risiken nach Leistungserbringung Standard-Reklamationsrechte Mängelrügen und Gewährleistungsforderungen nach VOB/B
Sicherungseinbehalt selten relevant typisch und vertraglich geregelt
Anbietermarkt breiter Markt wenige spezialisierte Anbieter

Die Tabelle macht deutlich, dass die Unterschiede weniger im Ablauf des Forderungskaufs liegen als im rechtlichen und dokumentarischen Umfeld. Wer regelmäßig nach VOB/B arbeitet, kennt die Begriffe ohnehin; für den Factor sind sie der zentrale Maßstab im Ankaufprozess.

Risiken und Besonderheiten

Die wichtigste Besonderheit liegt in den Mängelrechten des Auftraggebers nach der Abnahme. Werden Mängel gerügt, kann das auf die Endabrechnung der Forderung wirken, in Einzelfällen auch auf bereits angekaufte Teilbeträge. Wie der Factor mit solchen Konstellationen umgeht, ist Vertragssache und sollte vor dem ersten Forderungsankauf geklärt werden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer berechtigten Mängelrüge, die den Vergütungsanspruch berührt, und unspezifischen Beanstandungen, die den Ankauf in der Regel nicht in Frage stellen.

Eine zweite Besonderheit sind vertragliche Abtretungsbeschränkungen. Insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern und in Generalunternehmer-Konstellationen finden sich Klauseln, die die Abtretung der Vergütungsforderung einschränken oder an Zustimmungen knüpfen. Solche Regelungen müssen vor Vertragsschluss mit dem Factor geprüft werden. Wird die Beschränkung übersehen, kann der gesamte Ankauf in Frage stehen.

Hinzu kommen typische Ausschlüsse im VOB-Factoring: strittige Leistungspositionen, nicht abgenommene Teilleistungen, pauschale Anzahlungen ohne nachgewiesenen Leistungsstand und Forderungen, deren rechtliche Grundlage durch eine Kündigung des Bauvertrags angegriffen ist. Diese Konstellationen sind kein Mangel des Modells, sondern Ausdruck der besonderen Sorgfaltspflicht, die der Factor in dieser Branche walten lassen muss.

Wer VOB-Factoring nutzt

VOB-Factoring richtet sich an Unternehmen, deren Geschäft regelmäßig auf Verträgen nach VOB/B beruht. Das umfasst vor allem das Bauhauptgewerbe mit Hoch-, Tief-, Straßen- und Industriebau, dazu das Baunebengewerbe und Handwerksbetriebe, die bei größeren Aufträgen oder im Auftrag öffentlicher Hand mit der VOB/B arbeiten. Die handwerklichen Gewerke werden unter anderem vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vertreten. Auch Zulieferer und Subunternehmer im Bauumfeld kommen für VOB-Factoring in Frage, sofern ihre eigenen Verträge die VOB/B einbeziehen.

Einschränkungen gibt es bei Generalunternehmen, vor allem dort, wo komplexe Konsortialstrukturen oder umfangreiche Abtretungsverbote vorliegen. Auch sehr kleine Betriebe mit unregelmäßigen VOB-Aufträgen finden in der Praxis seltener spezialisierte Anbieter; hier kann allgemeines Factoring im Handwerk die passende Brücke sein, wenn der VOB-Anteil im Gesamtgeschäft überschaubar ist.

Damit VOB-Factoring tragfähig wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sie betreffen die laufenden Vertragsstrukturen ebenso wie die interne Organisation:

  • regelmäßige Verträge nach VOB/B, kein punktueller Einzelfall
  • geordnete Aufmaß- und Abnahmepraxis mit dokumentierten Protokollen
  • prüfbare Abschlagsrechnungen, die den formalen Anforderungen der VOB/B entsprechen
  • ausreichendes Forderungsvolumen, das die Einrichtung der Struktur wirtschaftlich macht
  • klare Trennung von vollständig erbrachten und noch in Arbeit befindlichen Leistungen
  • nachvollziehbarer Umgang mit Sicherungseinbehalten und Bürgschaften

Wer diese Punkte abdeckt, hat die wesentliche Grundlage geschaffen. Die übrigen Anforderungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag mit dem Factor.

Anbietermarkt und Kostenlogik

Der Anbietermarkt im VOB-Factoring ist deutlich enger als beim Standard-Factoring. Nicht jede Factoringgesellschaft kauft Forderungen aus dem Baugewerbe an; einige nehmen reine Handwerksgeschäfte, lehnen aber Bauhauptgewerbe ab, andere bilden nur ausgewählte VOB-Konstellationen ab. Der Grund liegt in der höheren Prüfungs- und Dokumentationslast und in der spezifischen Risikolage rund um Mängelrechte und Sicherungseinbehalte. Eine Übersicht zum Thema bietet die Seite zu Factoring für Unternehmen.

Aus der gleichen Logik ergibt sich die Kostenstruktur. Die Konditionen beim VOB-Factoring hängen von Volumen, Bonität der Auftraggeber, Branchenstruktur und Komplexität der Bauleistung ab. Der höhere Prüfaufwand kann sich auf Gebühr und Konditionen niederschlagen, ohne dass sich eine pauschale Aussage in Prozent oder Spannen treffen lässt. Wie sich die Kostenstruktur des Factorings insgesamt zusammensetzt, ist in der Übersicht zu den Kostenbestandteilen beschrieben.

Für die Wirtschaftlichkeit zählt nicht nur die Gebühr, sondern auch, wie der Vertrag Abschlagsrechnungen, Sicherungseinbehalte und Mängelfälle abbildet.

Häufige Fragen

Sind Abschlagsrechnungen beim VOB-Factoring ankauffähig?

Ja, Abschlagsrechnungen sind im VOB-Factoring sogar einer der typischen Ankaufsgegenstände. Voraussetzung ist eine prüfbare Leistungserbringung mit Aufmaß oder Teilabnahme. Die Rechnung selbst muss den Anforderungen der VOB/B entsprechen und nachvollziehbar Bezug auf den dokumentierten Leistungsstand nehmen.

Was passiert bei Mängelrügen oder Gewährleistungsforderungen?

Mängelrechte des Auftraggebers nach VOB/B bleiben bestehen und können auf die Ankauffähigkeit oder die Endabrechnung der Forderung wirken. Wie der Factor mit solchen Konstellationen umgeht, ist Vertragssache. In der Praxis gibt es Regelungen, die zwischen berechtigten Mängelrügen, die den Vergütungsanspruch berühren, und unspezifischen Beanstandungen unterscheiden.

Was ist beim Sicherungseinbehalt zu beachten?

Sicherungseinbehalte werden beim Forderungsankauf gesondert behandelt; ob sie verbleiben, ausgeklammert oder durch Bürgschaften ersetzt werden, hängt vom Vertrag ab. In jedem Fall ist der Sicherungseinbehalt vom auszahlungsreifen Teil der Vergütung zu trennen und gehört nicht in den Ankaufsbetrag.

Welche Unternehmen nutzen VOB-Factoring?

VOB-Factoring richtet sich an Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie an Handwerksbetriebe mit Verträgen nach VOB/B. Auch Zulieferer und Subunternehmer im Bauumfeld kommen in Frage, sofern ihre Verträge die VOB/B einbeziehen. Bei Generalunternehmen ist der Anbietermarkt häufig eingeschränkt.

Bieten viele Anbieter VOB-Factoring an?

Nein. VOB-Factoring wird nur von einem Teil des Factoringmarkts angeboten, weil die Prüfungs- und Dokumentationsanforderungen aufwendiger sind als in klassischen Branchen. Einige Factoringgesellschaften decken nur Handwerksgeschäfte ab, andere bilden ausgewählte VOB-Konstellationen ab. Ein strukturierter Anbietervergleich ist deshalb wichtiger als beim Standard-Factoring.

Welche Voraussetzungen muss die eigene Dokumentation erfüllen?

Zentrale Grundlage sind saubere Aufmaße, klare Abnahmeprotokolle und prüfbare Abschlagsrechnungen nach VOB/B. Datum, Beteiligte, geprüfte Positionen und festgestellte Mängel gehören in die Protokolle. Ohne dokumentierte Leistungserbringung lässt sich eine VOB-Forderung selten ankaufen.